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Pflegeversicherung

Es kann teuer werden. Die Pflegereform zum 1. Juli 2008 hat die Finanzierungslücken der Pflegeversicherung nicht geschlossen. Die staatliche Pflegeversicherung deckt nur einen Bruchteil der Pflegekosten.

Sind die Eltern pflegebedürftig, können auch Kinder unterhaltspflichtig werden. Aber auch Schwiegerkinder können indirekt zur Kasse gebeten werden. Verdient zum Beispiel der Schwiegersohn sehr gut, dürfen Gerichte darauf abstellen, dass die Ehefrau einen Taschengeldanspruch gegen ihn hat. Die Ehefrau hat dann doch eigenes Geld, das sie für Ihre Eltern zahlen kann.

Mit Zusatzversicherungen lässt sich für den Ernstfall vorsorgen. Verbraucherschützer empfehlen, eine Police bereits mit 40 Jahren oder früher abzuschließen. Denn: Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, umso höher sind auch die Beiträge. Hinzu kommt, dass Versicherungsunternehmen bei Vorerkrankungen Zuschläge verlangen oder den Antrag ablehnen können. Wir beraten Sie gerne.